Kinderschutzkonzept Zielsetzung
Kinderschutz-
konzept Zielsetzung

Das Wohlergehen der uns anvertrauten Menschen stellt für uns als Träger von Diensten und Kindertagespflegestellen ein zentrales Anliegen dar. Wir sind uns der hohen Verantwortung bewusst, die wir in unserer Arbeit für das Wohl und den Schutz der uns anvertrauten Kinder haben, insbesondere da wir sie in den ersten drei Lebensjahren betreuen - einer entscheidenden Prägungsphase.

Unsere Prinzipien und Verantwortlichkeiten:

  1. Bewusstsein für individuelle Persönlichkeiten und ihre Bedürfnisse.

  2. Schaffung eines geschützten und sicheren Umfelds für die Kinder.

  3. Sorgsamer, respektvoller Umgang und sensible Kommunikation mit den Kindern.

  4. Stetige Sensibilisierung aller Beteiligten für ihre Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung.

Unsere Kindertagespflegestellen bieten:

  • Ein sicheres Umfeld, in dem sich Kinder wohl fühlen.
  • Vertrauenswürdige Bezugspersonen.
  • Möglichkeiten für die Kinder, sich selbst zu erleben und zu entwickeln sowie jeden Tag Neues zu lernen.

Zur Erfüllung unserer Verantwortung sorgen wir für qualifizierte Tagespflegepersonen, die die ihnen übertragene Verantwortung in der Pflege und Beobachtung vollumfänglich wahrnehmen.

Anforderungen an unsere Tagespflegepersonen:

  • Umsetzung vereinbarter Werte in ihrer pädagogischen Arbeit.
  • Sensibilität für jegliche Art von Grenzüberschreitungen.
  • Achtung der Persönlichkeitsrechte der Kinder.
  • Förderung der Ich-Werdung und Selbstkompetenz der Kinder.
  • Besonnenes und entschlossenes Handeln bei Grenzüberschreitungen und kontinuierliche Selbstreflexion.

Das übergeordnete Ziel ist es, stets ein Bewusstsein und eine Verbindlichkeit für einen respektvollen Umgang und die Vermeidung von Grenzüberschreitungen für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Unsere Kinderschutzkonzeption dient als Handlungs- und Maßnahmenplan und richtet sich an Tagespflegepersonen, den Träger, die Eltern und die örtliche Aufsichtsbehörde.

Wesentliche Bestandteile des Schutzkonzeptes beziehen sich auf:

  • Das Betreuungspersonal, das täglich mit den Kindern interagiert.
  • Die Vertrauenswürdigkeit und das Wissen des Personals zur Vermeidung und Erkennung von Grenzüberschreitungen.

LVR-Broschüre zum Kinderschutz

 

Maßnahmen bezogen auf das Personal:

  • Persönliche Eignung / Personalauswahl und -entwicklung.
  • Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung.
  • Verhaltenskodex für das Personal.
  • Aus- und Weiterbildung.
  • Maßnahmen zur Stärkung von uns anvertrauten Menschen.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Beschwerdewege/ Intervention.
  • Qualitätsmanagement.

Rechtliche Grundlagen:

  • Bundeskinderschutzgesetz vom 01. Januar 2012.
  • § 8a und § 72a SGB VIII.
  • Rahmenvereinbarung gemäß SGB VIII.
  • UN-Kinderrechtskonvention.

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Flexibilität

Die Betreuungszeiten können oft individuell mit der Tagespflegeperson abgestimmt werden.

Betreuungsräume

Alle unsere Betreuungsräume sind kindgerecht eingerichtet und wurden von den zuständigen Behörden auf Sicherheit geprüft.

Familiäre Atmosphäre

Die Betreuung findet in häuslichen Räumigkeiten statt, damit Kinder dort Aufblühen können.

Kleingruppenbetreuung

Es werden maximal fünf Kinder pro Tagespflegeperson betreut. Die kleinen Gruppen ermöglichen es auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes einzugehen.

Qualifizierte Betreuung

Alle Betreuungspersonen besitzen eine offizielle Pflegeerlaubnis und sind in Erster Hilfe für Kinder unter drei Jahren geschult.

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